Wärmewinter

Aktion #Wärmewinter

#Wärmewinter – Informationen der Diakonie Deutschland

Mit der Aktion #wärmewinter wollen die Diakonie und die Evangelische Kirche Deutschland auch in diesem Winter einsichtbares und öffentliches Zeichen gegen soziale Kälte und für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe setzen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Diakonie Deutschland: www.waermewinter.de  sowie der Diakonie Sachsen: https://www.diakonie-sachsen.de/weitere_themen_waermewinter_de.html

Staatliche Hilfen

Strom- und Gaspreisdeckel
Seit Januar 2023 gilt für alle Bürger*innen eine Strom- und eine Gaspreisbremse, die bis April 2024 fortgeführt werden soll.
Das bedeutet:
• Gas: Basisversorgung in Höhe von 80 % des Vorjahresverbrauchs (des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs) mit 0,12 € pro kw/h

• Strom: Basisversorgung in Höhe von 80 % des Vorjahresverbrauchs (des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs) mit 0,40 € pro kw/h

Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen

Das Jobcenter (für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen nach SGB II) beziehungsweise das Sozialamt (für die Grundsicherung im Alter und sogenannte „Erwerbsunfähige“ nach SGB XII) übernimmt im Rahmen der Kosten der Unterkunft neben Miete auch die Heizkosten, sofern diese angemessen sind. Dies bezieht auch höhere Abschlagszahlungen und Nachzahlungen ein, wenn die Energiekrise für die Kostensteigerungen verantwortlich ist. Ob ein höherer Verbrauch erforderlich war, soll im Einzelfall geprüft werden.

Seit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bestehen für das erste Jahr des Leistungsbezuges erleichterte Antragsvoraussetzungen, die Karenzzeit. Während dieser werden die bestehenden Kosten der Unterkunft voll übernommen, Vermögen bis 40.000 € für eine und 15.000 € für jede weitere Person sind anrechnungsfrei. Erst ab dem zweiten Jahr gelten Angemessenheitskriterien für den Wohnraum und geringere Freibeträge. Es lohnt sich also besonders, einen Leistungsantrag zur Überbrückung besonderer Notlagen zu stellen, da im ersten Jahr mildere Anspruchsvoraussetzungen gelten. Die Regelsätze wurden zudem bei Erwachsenen um rund 50 Euro auf 502 Euro erhöht, bei Kindern auf 318 Euro (0 bis 5 Jahre), 348 Euro (6 bis 13 Jahre) und 420 Euro (14 bis 17 Jahre).

Erwerbstätige, Auszubildende, Studierende und Schüler*innen mit ergänzendem Anspruch auf Bürgergeld

Auch hier müsste das Jobcenter erhöhte Heizkosten oder Nachforderungen für Heizenergie übernehmen, wenn Hilfebedürftigkeit besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit beziehungsweise im Monat der Heizkostenerhöhung gestellt.

Kindergeld

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Hiermit sollen inflationsbedingte Mehrkosten ausgeglichen werden.

Kinderzuschlags-Berechtigte

Auch der Kinderzuschlag wurde auf 250 Euro erhöht, die zu 250 Euro Kindergeld pro Kind dazukommen können.

Beim Kinderzuschlag müssen bei den Heizkosten immer die tatsächlichen Vorauszahlungen zu Beginn des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden. Da der Kinderzuschlag für sechs Monate im Voraus gewährt wird, wäre aber im Einzelfall zu überprüfen, ob wegen erhöhter Abschlags- und Nachzahlungen ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherungsleistungen besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag auf ergänzende Leistungen beim Jobcenter beziehungsweise Sozialamt jeweils in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Kosten (erstmals) anfallen.

Wohngeld-Beziehende

Insgesamt wurde das Wohngeld zum 1. Januar von 177 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht. Ein Leistungsantrag lohnt sich also auch dann, wenn bisher noch kein Leistungs-anspruch bestanden hat; der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde wesentlich ausgeweitet. Aufgrund der Vielzahl von Neuanträgen kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten. Manche Wohngeldämter bieten vorläufige Abschlagszahlungen – erkundigen Sie sich, ob dies in ihrem Fall möglich ist.

Übernahme von Stromkosten

Im Regelsatz des Bürgergeldes ist eine sehr niedrige Stromkostenpauschale vorgesehen. Bei stark gestiegenen Kosten kann ein Antrag auf Kostenübernahme als Härtefall versucht werden. Die Übernahme von Nachforderungen kann als Darlehen beim Jobcenter beantragt werden, wenn ein Anspruch auf Leistungen für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach SGB II besteht. Im Anschluss ist es sinnvoll, einen Antrag auf Umwandlung des Darlehens in eine Beihilfe nach § 44 SGB II zu beantragen, weil die Rückforderung „angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition“ eine unbillige Härte darstellt. Bei Problemen und Widersprüchen suchen Sie Hilfe in Sozialberatungs-stellen.

Eine Härtefallregelung im SGB XII fehlt, hier könnte eine flexible Erhöhung des Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 SGB XII realisiert werden. Dies ist Entscheidung der kommunalen Träger der Sozialhilfe. Fragen Sie beim Sozialamt oder bei Beratungsstellen nach.

Bei Nichtleistungsberechtigten nach dem SGB II/SGB XII mit geringen Einkünften über dem Leistungsniveau beziehungsweise Beziehende von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Ausbildungsförderungsleistungen ist denkbar, dass durch erhöhte Energiekosten Hilfe-bedürftigkeit nach dem SGB II/SGB XII ausgelöst wird; dies würde die Anerkennung als Härtefall voraussetzen.

Sozialberatung

Es ist sinnvoll, im Zweifelsfall Anträge zu stellen und bei Ablehnung mit Widerspruch zu reagieren. Auch der Gang zum Sozialgericht steht ohne Gerichtskosten offen.

An folgende Beratungsstellen können Sie sich in Leipzig wenden:

Diakonie im Zentrum
KirchenBezirksSozialarbeit/ Allgemeine Soziale Beratung
Nikolaikirchhof 3, 04109 Leipzig, Tel.: 58 61 72 22
E-Mail: kbs.beratungsstelle@diakonie-leipzig.de
Offene Sprechzeiten: Dienstag 9.00 bis 11.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr

Ökumenische Kontaktstube für Wohnungslose Leipziger Oase
Nürnberger Straße 31, 04103 Leipzig, Tel.: 2 68 26 70
E-Mail: benjamin.mueller@diakonie-leipzig.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr, Samstag (inkl. Feiertage) 9.00 bis 14.00 Uhr

TeeKeller „Quelle“ in der Michaeliskirche
Nordplatz, 04105 Leipzig, Tel.: 0175/ 4 47 80 12
E-Mail: teekeller@diakonie-leipzig.de
Öffnungszeiten: Dienstag 17.00 bis 20.00 Uhr, Donnerstag 17.00 bis 20.00 Uhr

Suchtberatung und Behandlungsstelle Blaues Kreuz
Georg-Schumann-Straße 172, 04159 Leipzig, Tel.: 92 65 70
E-Mail: suchtberatung@diakonie-leipzig.de

Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL)
Tel.: 9 60 50 45 E-Mail: ke-leipzig@evlks.de, Termine nur nach Vereinbarung
#wärmewinter – Ein mobiles Informationsangebot
Ansprechpartnerin: Anni Egert, E-Mail: waermewinter.ke-leipzig@evlks.de, Tel: s.o.

Caritasverband Leipzig
Schuldner- und Insolvenzberatung
Beratungszentrum an der Propstei, Ruth-Pfau-Str. 2, 04107 Leipzig, Tel.: 9 63 61 20
E-Mail: schuldnerberatung@caritas-leipzig.de
Sprechstunden: Dienstag: 13.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Ökumenische Bahnhofsmission
Willy-Brandt-Platz 2a, 04109 Leipzig, Tel.: 9 63 61 77
E-Mail: leipzig@bahnhofsmission.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag 13.30 bis 18.00 Uhr

  • Stadt Leipzig

Sozialamt, Abteilung Wohnhilfen:
Tel: 0341/ 123-9139 oder 123-9129

Straßensozialarbeit – Team Nord
Georg-Schumann-Straße 118
04155 Leipzig
Tel.: 0341 2 15 38 21
Öffnungszeiten:
Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr
Kontakt
Ivo Heck: 0152-22989 399
Nicol Kriegerke: 0152-22989 39