Wärmewinter

Aktion #Wärmewinter

Mit der Aktion #wärmewinter wollen die Diakonie und die Evangelische Kirche Deutschland im bevorstehenden Herbst und Winter mit möglichst vielen Ideen, gemeinsamen Aktivitäten und Angeboten ein sichtbares und öffentliches Zeichen gegen soziale Kälte und für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe setzen. Sie haben dazu ein Paket an Informationen und Anregungen, an Hilfen und Tipps zusammengestellt, das Sie hier abrufen können:  https://www.diakonie.de/waermewinter

Staatliche Hilfen

für Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen

Das Jobcenter (für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen nach SGB II) beziehungsweise das Sozialamt (für die Grundsicherung im Alter und sogenannte “Erwerbsunfähige” nach SGB XII) übernimmt im Rahmen der Kosten der Unterkunft neben Miete auch die Heizkosten, sofern diese angemessen sind. Dies bezieht auch höhere Abschlagszahlungen und Nachzahlungen ein, wenn die Energiekrise für die Kostensteigerungen verantwortlich ist.

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bestehen für das erste Jahr des Leistungsbezuges erleichterte Antragsvoraussetzungen. Während dieser Zeit werden die bestehenden Kosten der Unterkunft voll übernommen, Vermögen bis 40.000 € für eine und 15.000 € für jede weitere Person sind anrechnungsfrei. Erst ab dem zweiten Jahr gelten Angemessenheitskriterien für den Wohnraum und geringere Freibeträge. Die Regelsätze wurden zudem bei Erwachsenen um rund 50 Euro auf 502 Euro erhöht, bei Kindern auf 318 Euro (0 bis 5 Jahre), 348 Euro (6 bis 13 Jahre) und 420 Euro (14 bis 17 Jahre).

Erwerbstätige, Auszubildende, Studierende und SchülerInnen mit ergänzendem Anspruch auf Bürgergeld

Auch hier müsste das Jobcenter erhöhte Heizkosten oder Nachforderungen für Heizenergie übernehmen, wenn Hilfebedürftigkeit besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit bzw. im Monat der Heizkostenerhöhung gestellt wird.

Kindergeld

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Hiermit sollen inflationsbedingte Mehrkosten ausgeglichen werden.

Kinderzuschlags-Berechtigte

Der Kinderzuschlag wurde auf 250 Euro erhöht, die zu 250 Euro Kindergeld pro Kind dazukommen können. Beim Kinderzuschlag müssen bei den Heizkosten immer die tatsächlichen Vorauszahlungen zu Beginn des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden. Da der Kinderzuschlag für sechs Monate im Voraus gewährt wird, wäre im Einzelfall zu überprüfen, ob wegen erhöhter Abschlags- und Nachzahlungen ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherungsleistungen besteht. Hier ist darauf zu achten, dass der Antrag auf ergänzende Leistungen beim Jobcenter beziehungsweise Sozialamt jeweils in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Kosten (erstmals) anfallen.

Wohngeld-Beziehende

Im Wohngeld ist ein begrenzter pauschaler Zuschuss für höhere Kosten vorgesehen. Der Zuschuss für einen Einpersonenhaushalt beträgt 270 Euro, für einen Zweipersonenhaus- halt 350 Euro plus 70 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Wenn dieser Zuschuss nicht reicht, kann über die erhöhten Energiekosten ein Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld oder ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit begründet sein.

Dieser wird dann wieder vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt geprüft. Insgesamt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 von 177 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht. Ein Leistungsantrag lohnt sich also auch dann, wenn bisher noch kein Leistungsanspruch bestanden hat, denn der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde wesentlich ausgeweitet.

Für BAFöG-Beziehende und Auszubildende ist eine Einmalzahlung vorgesehen. Bei mindestens einem Monat Leistungsbezug von 10/21 bis 03/22 beträgt diese Einmalig 230 Euro, für den Zeitraum von 9/22 bis 12/22 beträgt sie 345 Euro. Diese wird von Amtswegen gewährt, im Einzelfall sollte beim BaFöG-Amt nachgefragt werden. Der BaFöG-Höchstsatz wurde von 861 Euro auf 934 Euro angehoben, der Wohnbedarfszuschlag von 325 auf 360 Euro erhöht.

Übernahme von Stromkosten

Im Regelsatz des Bürgergeldes ist eine sehr niedrige Stromkostenpauschale vorgesehen. Bei stark gestiegenen Kosten kann ein Antrag auf Kostenübernahme als Härtefall versucht werden. Die Übernahme von Nachforderungen kann als Darlehen beim Jobcenter beantragt werden, wenn ein Anspruch auf Leistungen für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach SGB II besteht. Im Anschluss ist es sinnvoll, einen Antrag auf Umwandlung des Darlehens in eine Beihilfe nach § 44 SGB II zu beantragen, weil die Rückforderung „angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition“ eine unbillige Härte darstellt.

Bei Nichtleistungsberechtigten nach dem SGB II/SGB XII mit geringen Einkünften über dem Leistungsniveau beziehungsweise Beziehende von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Ausbildungsförderungsleistungen ist denkbar, dass durch erhöhte Energiekosten Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II/SGB XII ausgelöst wird; dies würde die Anerkennung als Härtefall voraussetzen.


Individuelle Förderungen können über die KirchenBezirksSozialarbeit (0341 58617222 / kbs.beratungsstelle@diakonie-leipzig.de) beantragt werden, wenn Personen / Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze liegen (alle Menschen, die bereits jetzt Bürgergeld, Wohngeld etc. beziehen) sowie wenn eine außergewöhnliche Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Lebenslage aufgrund der Energiekrise vorliegt (z.B. deutlich erhöhte Nachzahlungen bei Strom, Energie).


Einen aktuellen Überblick über sämtliche Hilfepakete des Bundes bietet die Schuldnerberatung Schleswig-Holstein unter dem folgenden Link: https://www.schuldnerberatung-sh.de/fileadmin/download/aktuelles/2023-01-05_Entlastungspakete_Bund.pdf


Wohngeldrechner, damit jeder und jede selbst prüfen kann, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht: https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

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Infoseite für Betroffene, die hohe Energiekosten nicht stemmen können: https://www.energie-hilfe.org

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Beratungsangebote Diakonie Leipzig/ Kirchenbezirk Leipzig/ Caritas Leipzig
Diakonie im Zentrum
KirchenBezirksSozialarbeit/ Allgemeine Soziale Beratung
Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig
Tel.:  0341 58 61 72 22
E-Mail: kbs.beratungsstelle@diakonie-leipzig.de
Offene Sprechzeiten:
Dienstag 9-11 Uhr und 15-17 Uhr

Ökumenische Kontaktstube für Wohnungslose Leipziger Oase
Nürnberger Straße 31
04103 Leipzig
Tel.:  0341 2 68 26 70
E-Mail: benjamin.mueller@diakonie-leipzig.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Samstag (inkl. Feiertage) 09:00 bis 14:00 Uhr

TeeKeller „Quelle“ in der Michaeliskirche
Nordplatz | 04105 Leipzig
Tel.: 0341 46 24 34 24
Mobil: 0175 447 80 12

E-Mail: E-Mail: teekeller-leipzig@web.de

Öffnungszeiten / Beratungszeiten:
Dienstag 17:00 bis 20:00 Uhr, Donnerstag 17:00 bis 20:00 Uhr

Ökumenische Telefonseelsorge
Beratungsnummer – Telefon: 0800 1110 111 oder 0800 1110 222
Geschäftsstelle:
Paul-List-Straße 19 | 04103 Leipzig
Tel.: 0341 9 94 06 76
Suchtberatung und Behandlungsstelle Blaues Kreuz
Georg-Schumann-Straße 172 / Eingang Nernststraße, 04159 Leipzig
Tel.: 0341 92 65 70
E-Mail: suchtberatung@diakonie-leipzig.de
Öffnungszeiten der Beratungsstelle
Mo 12.00 – 16.00 Uhr, Die 8.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 Uhr, Mi 9.00 – 12.00 / 12.30 – 16.00 Uhr
Do 9.00 – 12.00 / 12.30 – 15.00 Uhr

Kirchenbezirk Leipzig
Kirchliche Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL)
Beratungsangebote: Soziale Schuldnerberatung/ Verbraucherinsolvenzberatung/
Soziale Erwerbslosenberatung/Allgemeine soziale Beratung/ Psychosoziale Beratung
Ritterstraße 5, 04109 Leipzig
Tel.: 0341 9 60 50 45
E-Mail: ke-leipzig@evlks.de
Termine nur nach Vereinbarung

Caritasverband Leipzig

Schuldner- und Insolvenzberatung
Beratungszentrum an der Propstei
Ruth-Pfau-Str. 2
04107 Leipzig
Tel.: 0341 9 63 61 20
E-Mail: schuldnerberatung@caritas-leipzig.de
Offene Sprechstunden:
Dienstag: 13:00-18:00 Uhr, Donnerstag: 09- 12:00 Uhr

Ökumenische Bahnhofsmission
Willy-Brandt-Platz 2a
04109 Leipzig
Tel.: 0 341 9 63 61 77
E-Mail: leipzig@bahnhofsmission.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 09.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sonntag: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

  • Stadt Leipzig

Sozialamt, Abteilung Wohnhilfen:

Tel: 0341/ 123-9139 oder 123-9129

Straßensozialarbeit – Team Nord
Georg-Schumann-Straße 118
04155 Leipzig
Tel.: 0341 2 15 38 21
Öffnungszeiten:
Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr
Kontakt
Carolin Etgeton: 01522 2989-396
Ivo Heck: 01522 2989-399
Christoph Meyer: 01522 2989-403

Streetmobil
Donnerstag: 16:00-19:00 Uhr

Hilfebus (abends)
Tel.: 01523/ 3 66 1087
Mail: hilfebus@suchtzentrum.de