Kirchgeld

Was ist das eigentlich?

Warum erhalte ich Post von der Michaelis-Friedens-Kirchgemeinde Leipzig?

Sie sind beim Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig als Mitglied der evangelischen Kirche erfasst. Da Sie als solches mit Ihrem Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet der Michaelis-Friedens-Kirchgemeinde Leipzig gemeldet sind, gehören sie zu unserer Kirchgemeinde. Das Einwohnermeldeamt leitet Ihre Adressdaten automatisch an unser Melderegister weiter.

Was ist das „allgemeine Kirchgeld”?

Das allgemeine Kirchgeld ist eine Ortskirchensteuer der Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Da es sie nicht in allen Gliedkirchen der EKD gibt, führt sie gerade bei “Neu-Sachsen” manchmal zu Erstaunen. Anders als die Kirchensteuer, die über das Finanzamt an die Landeskirche gezahlt und von dort den Gemeinden zugewiesen wird, wird das allgemeine Kirchgeld direkt von den Ortsgemeinden erhoben, auf deren Konto überwiesen — und auch zu 100% dort verwendet

Ist das Zahlen von allgemeinem Kirchgeld freiwillig?

Nein, nicht in Sachsen. Das allgemeine Kirchgeld ist eine Ortskirchensteuer der Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen. In anderen Bundesländern, und somit anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands, findet der Begriff „Kirchgeld“ allerdings auch Verwendung — meint aber nicht unbedingt dasselbe. Wir wissen, dass dies zu Verwirrung führen kann und möchten deshalb mit dieser Information  über das allgemeine Kirchgeld in Sachsen aufklären.

Wer ist kirchgeldpflichtig?

Kirchgeldpflichtig sind alle Kirchgemeindeglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die eigene Einnahmen oder eigenes Vermögen haben. Als Einnahmen im vorstehenden Sinne gelten Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, Renten, Stipendien, Leistungen nach dem BAföG, laufende Unterstützungen, Unterhalt und Familienaufwand, freiwillige Zuwendungen sowie vergleichbare Einkünfte.

Ich zahle monatlich Kirchensteuer. Wieso soll ich auch allgemeines Kirchgeld zahlen?

Ihre monatliche Landeskirchensteuer wird über das Finanzamt an die Landeskirche Sachsen gezahlt. Dieses Vorgehen erspart der Landeskirche ein aufwendiges eigenes Steuereinzugssystem. Von der Landeskirche aus wird das Geld über einen Verteilerschlüssel an die einzelnen Kirchgemeinden in Sachsen zugewiesen. Dem Verteilerschlüssel liegt dabei unter anderem die Anzahl von Mitgliedern der einzelnen Kirchgemeinden zu Grunde.

Das allgemeine Kirchgeld ist auch Teil Ihrer Kirchensteuer: Die so genannte Ortskirchensteuer. Dieser Teil der Kirchensteuer wird jedoch nicht über das Finanzamt erhoben. Das Erhebungsverfahren auf Grundlage Ihrer gewissenhaften Selbsteinschätzung und direkten Zahlung an die Ortsgemeinde ist einfach und für uns als Kirchgemeinde mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand leistbar. Ihr Kirchgeld wird zu 100% in der Kirchgemeinde  verwendet. Es stärkt unseren Haushalt und trägt dazu bei, unsere kirchgemeindlichen Aufgaben zu erfüllen.

Wie hoch ist mein allgemeines Kirchgeld?

Das allgemeine Kirchgeld beträgt 0,3% Ihrer Einnahmen. Der Mindestbetrag liegt bei 6 Euro pro Jahr, also 50 Cent im Monat. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit. Da wir die Einkünfte unserer einzelnen Gemeindemitglieder nicht kennen, bitten wir Sie um eine Selbsteinstufung anhand Ihres Nettoeinkommens mit Hilfe der Kirchgeldtabelle. Wir vertrauen dabei ganz auf Sie

Wofür wird das allgemeine Kirchgeld verwendet?

Ihr Kirchgeld wird zu 100% für unsere Gemeindearbeit verwendet. Diese setzt sich aus vielen — kleineren und größeren — Bausteinen zusammen. Einen guten Überblick über deren Vielfalt können Sie gewinnen, indem Sie sich auf unserer Internetseite www.michaelis-friedens.de umschauen. Auch wenn der ein oder andere dieser Bausteine mehr Aufmerksamkeit und vielleicht auch Öffentlichkeitswirkung erzielt, ist doch jeder einzelne genauso wichtig. Sie ergeben nur gemeinsam eine lebendige Gemeinde. Unverzichtbar ist ihr Kirchgeld z.B. auch dafür, Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien die Teilnahme an Rüstzeiten, Fahrten und Thementagen zu ermöglichen oder die Arbeit des Besuchdienstes und des Seniorenkreises zu unterstützen.

Wir finanzieren damit besonders Aufgaben und Angebote einer Großstadtgemeinde, die mit den normalen Zuweisungen der Landeskirche nicht leistbar sind. Auch die Erhaltung unserer historisch bedeutungsvollen Kirchen (Michaeliskirche am Nordplatz und Friedenskirche am Kirchplatz) erfordern immer wieder finanzielle Mittel. Gegenwärtig erfolgen die vorbereitenden  Planungen für eine umfangreiche Sanierung der Michaeliskirche.

Kann ich mein allgemeines Kirchgeld steuerlich geltend machen?

Ja. Ortskirchensteuern und Landeskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dazu genügt eine Kopie des Kontoauszuges mit der Überweisung und dem Betreff “Kirchgeld”.

Kann ich mich von der Kirchgeldzahlung befreien lassen?

Ja, das geht. Sie können die im aktuellen Erhebungszeitraum gezahlte Landeskirchensteuer auf das von Ihnen zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie einen Antrag ausfüllen und ihn an den Kirchenvorstand senden. Näheres erfahren Sie im Gemeindebüro.

Kann ich mein allgemeines Kirchgeld auch in mehreren kleinen Beträgen überweisen?

Ja. Sie können Ihr allgemeines Kirchgeld gern in Einzelbeträgen, z.B. als monatlichen Dauerauftrag, auf unser Konto überweisen.

Bei mehreren Kirchgeldpflichtigen innerhalb eines Haushalts bitten wir darum, für jeden Kirchgeldpflichtigen eine extra Überweisung zu tätigen und den jeweiligen Namen beim Zweck der Überweisung einzutragen. So kann eine korrekte Erfassung bei der Kirchgeldkasse erfolgen.

Wünschen Sie eine jährliche Bestätigung über die Zahlung des allgemeinen Kirchgeldes, so vermerken Sie bitte zusätzlich „Quittung zum Jahresende erbeten“ bei der Einrichtung des Dauerauftrages.

Kann ich das allgemeine Kirchgeld in meiner Heimatgemeinde zahlen?

Nein. Sofern Sie sich nicht aktiv in eine andere Kirchgemeinde haben umgemeinden lassen, müssen Sie das allgemeine Kirchgeld immer an die Kirchgemeinde zahlen, in der Sie hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Falls Sie kürzlich umgezogen sind, kann es aufgrund von Verzögerungen bei der Datenübermittlung und dem Versand der Kirchgeldbriefe selten dazu kommen, dass Sie innerhalb eines Erhebungszeitraumes von zwei Gemeinden einen Kirchgeldbrief erhalten. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich bitte persönlich an uns: kg.leipzg_michaelisfriedens@evlks.de

Ich habe mein Kirchgeld schon gezahlt. Wieso bekomme ich einen Kirchgeldbrief?

Das Kirchgeld wird immer jährlich erhoben. Durch Verzögerungen der Buchungen der Überweisung kann es selten dazu kommen, dass Ihre diesjährige Zahlung zum Zeitpunkt des Versendens der Briefe noch nicht im System erfasst war. Wir bitten Sie deshalb um eine kurze Information darüber, dass Sie ihr Kirchgeld schon gezahlt haben: kg.leipzg_michaelisfriedens@evlks.de

Ich bin kein Mitglied der evangelischen Kirche. Wieso bekomme ich einen Kirchgeldbrief?

Die Stadt Leipzig hat Sie uns als Mitglied der evangelischen Kirche mit Hauptwohnsitz in unserem Gemeindegebiet gemeldet. Deshalb ist davon auszugehen, dass Sie im Melderegister der Stadt als solches registriert sind. Als Kirchgemeinde können wir keine Änderungen am städtischen Melderegister vornehmen. Bitte wenden Sie sich deshalb bei diesbezüglichen Nachfragen an das Standesamt der Stadt Leipzig.